Zahlreiche Lebensläufe im Internet schmücken Titel der Form „Cand. Dr.” oder „cand. Dr.” (mal mit großem, mal mit kleinem „c” in „cand”). Das Wort „cand.” steht dabei für das lateinische candidatus und wird als „studentischer Grad” (siehe Wikipedia-Artikel) in der Regel von Studenten verwendet, die schon einen Teil ihres Studiums absolviert haben; traditionell z. B. nach dem Vordiplom oder einer Zwischenprüfung. Beispiele sind dann „cand. math.” oder „cand. oec.”, gelegentlich sieht man auch die Fakultätsbezeichnung (z. B. „cand. rer. nat.” = Kandidat der naturwissenschaftlichen Fakultät).
Die Wikipedia-Seite weist schon darauf hin, dass es sich nicht um offizielle Titel handelt und diese auch nicht „führbar” sind. Noch merkwürdiger sind aber die Doktorkandidatentitel, die mit „cand. Dr.” beginnen und gerne auch hier die Fakultät mit nennen („cand. Dr.-Ing.”, „cand. Dr. oec.” etc.).
Wer nur damit begonnen hat zu promovieren, darf keinen Titel führen und sich nur Doktorand nennen, mehr geht nicht. Auch wer im Prinzip fertig ist (Dissertation angenommen, Verteidigung überlebt), darf in den meisten Fällen noch keinen Titel führen, solange die Dissertation nicht veröffentlicht wurde. Der hier gelegentlich zu sehende Titel „Dr. des.” (Doctor designatus) wird von einigen Prüfungsordnungen sogar explizit verboten. Eine interessante Ausnahme habe ich in einer DBA-Prüfungsordnung entdeckt, die dem Doktoranden nach der Verteidigung der Arbeit erlaubt, den Business-Doktorgrad zu führen — innerhalb eines Jahres muss dann die Arbeit veröffentlicht werden, sonst wird der Grad wieder aberkannt. Das ist aber eine seltene Ausnahme.


Offenbar ist Autor/-in nicht zufrieden damit, dass es in manchen Disziplinen oder an bestimmten Hochschulen üblich ist, den nahenden Abschluss durch cand. xy oder durch Dr. des. anzukündigen. Das darf gerne sein, jede und jeder hat ein Recht auf eigene Meinung. Allerdings: Die Fakten mögen bitte von der Bewertung getrennt werden. Und Fakt ist, dass es in einer Reihe von Studienprogrammen (z.B. Psychologie) durchaus üblich ist, sich vor Abschluss (insbesondere in der letzten Studienphase, wenn nur noch die Abschlussarbeit fehlt) als „cand. psych.” zu bezeichnen, und ebenso üblich (und nicht etwa nur „nicht explizit verboten”) ist es in vielen Fachrichtungen, sich nach Einreichung der Dissertation, jedoch vor der Disputation/mündlichen Prüfung/Rigorosum und vor Veröffentlichung der Dissertation bereits „Dr. des.” zu nennen, was weder anrüchig noch absonderlich ist, sondern reale Beschreibung des Zustandes. Also, alle, die, den Gebräuchen folgend, sich „cand.” oder „des.” nennen, mögen sich nicht verunsichern lassen, wenn einzelne Personen dies „lustig” finden. Warum auch nicht, Humor ist wenn man lacht.
Hallo Dr. X,
lustig gemacht habe ich mich nur über den Phantasietitel „cand. Dr.”; dass es den „Dr. des.” teilweise gibt, steht ja in meinem Beitrag. Aber wenn in der Promotionsordnung nicht explizit drin steht, dass man sich in der von Dir genannten Phase so nennen darf, dann darf man es auch nicht. Gegen die Cand.-Bezeichnung bei Diplom- und Magisterstudiengängen habe ich auch nichts gesagt.